Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Immobilien-Dienste Maklertätigkeit der REALIMMOWERT durch Besichtigungen des Objektes oder Erhalt der vorstehenden Objektdaten bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des vorstehenden Exposé-Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zustande.
2. Angebot
Das Exposé-Angebot der REALIMMOWERT versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der im Exposé-Angebot enthaltenen Informationen an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlung verpflichtet zur Zahlung der Käuferprovision!
3. Doppeltätigkeit
Die REALIMMOWERT ist berechtigt, für beide Vertragspartner des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch der REALIMMOWERT gemäß Exposé-Angebot in Höhe der festgelegten Provision. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber (Kaufinteressent) den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirk¬samkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss des Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung
Die REALIMMOWERT hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die vorstehende Objektbeschreibung des Exposé-Angebotes wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Die REALIMMOWERT hat diese Informationen nicht geprüft und kann daher für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Eigentümer
Wir sind gern bereit, den Kontakt zu dem Eigentümer herzustellen oder Name und Adresse zu nennen.
9. Schlussbestimmungen
Die REALIMMOWERT nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer entgegen. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform, auf die mündlich nicht verzichtet werden kann. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unsere Topobjekte
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